CO2-Preis wird doch nicht geteilt

Die Teilung ist jetzt doch vorerst vom Tisch. Alles bleibt wie gehabt. Die durch den CO2-Preis gestiegenen Kosten für Öl und Erdgas werden auch künftig von den Mieter:innen allein getragen.

Mitte Mai noch sprach die Bundesregierung von einem erzielten Kompromiss, nach dem künftig Vermieter:innen und Mieter:innen jeweils die Hälfte der Kosten tragen sollten.

Doch nun ist die Einigung nach übereinstimmenden Aussagen von SPD und Union gescheitert. Die Union wollte Vermieter:innen nicht zusätzlich belasten. Ihr Argument: Vermieter:innen haben keinen Einfluss auf das Heizverhalten ihrer Mieter:innen. Daher sollten sie auch nicht an den Kosten für den CO2-Preis beteiligt werden. Vermieter:innen können also die Zusatzkosten für den CO2-Preis von derzeit 25 Euro pro Tonne komplett auf ihre Mieter:innen übertragen.

Im Wahlkampf könnten unterschiedliche Positionen wieder aufflammen …

Sind nun in Sachen CO2-Preis alle Messen gesungen? Der bevorstehende Wahlkampf lässt da Zweifel aufkommen. Zu unterschiedlich waren die ursprünglichen Positionen innerhalb der Koalition. Die SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen und Justiz hatten von Anfang an dafür gekämpft, dass die durch den CO2-Preis entstehenden Zusatzkosten nicht uneingeschränkt von den Mieter:innen getragen werden dürfen. Und auch noch einen Tag nach der Entscheidung unterstrich SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich am 22. Juni in Berlin, dass seine Partei sich den sozialen Klimaschutz so nicht vorstelle.

Im Januar 2021 war in der Großen Koalition über ein differenziertes Modell beraten worden. Bei „schlecht renovierten“ Gebäuden sollten Vermieter:innen mehr als 50 Prozent der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung übernehmen, bei „gut sanierten“ Gebäuden weniger als die Hälfte. Damit sollten Vermieter:innen belohnt werden, wenn sie zuvor in Energieeffizienz investiert hatten.

Auch der Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen Axel Gedaschko sieht die einzig gerechte und wirksame Lösung beim CO2-Preis darin, dass sich die Höhe der umlagefähigen Kosten nach dem Energieverbrauch des Gebäudes richtet. Dann müssen in unsanierten Wohngebäuden die Vermieter:innen einen Teil der CO2-Kosten tragen, in sanierten dagegen die Mieter:innen diese Kosten komplett übernehmen. Hier ist in der Tat ihr individuelles Heizverhalten entscheidend.

Noch im Mai 2021 zeigte die Bundeskanzlerin Verhandlungsbereitschaft und forderte eine intelligente und vernünftige Lösung, auch für die Vermieter:innen. Ob die bereits gefunden wurde, werden die nächsten Wochen und Monate zeigen.

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