Tippgeber

Erhalten Sie 5% Tippgeber-Provision

Wie werde ich Tippgeber

Sie kennen jemanden, der sein Haus verkaufen möchte? Ihre Nachbarn ziehen um und verkaufen ihre Eigentumswohnung?

Oder wissen Sie von einem Grundstück, das veräußert werden soll? Egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück, für Ihren Immobilien-Tipp zahlt TVP IMMOBILIEN Ihnen eine attraktive Tippgeber-Provision! Dann geben SIE uns doch einen Tipp und erhalten Sie bares Geld!

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Wie funktioniert das?​

Tippgeber werden Sie ganz einfach über unser Tippgeber-Formular Online oder als PDF). Sobald Ihre Kontaktdaten bei uns eingegangen sind, treten wir mit Ihnen in Kontakt. Im nächsten Schritt benötigen wir die Kontakt- und Adressdaten vom Eigentümer des Hauses, zu welchem Sie den Tipp abgeben möchten. 

Entsprechen Ihre Angaben den Tippgeber-Konditionen und es kommt zum Verkauf oder zur Vermietung, erhalten Sie Ihre Tippgeber Provision von 10% der Makler-Provision!!!

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Wie viel kann ich verdienen? ​

Beispiel Hausverkauf

Durch einen Tipp von Ihnen verkaufen wir erfolgreich ein Einfamilienhaus zu einem Preis von 500.000 EUR. Sie erhalten dadurch 10% unserer Netto-Provision (z.Zt 6% vom Kaufpreis) das wäre bei dem genannten Verkaufserlös eine Tippgeber-Prämie von 3.000 EUR für Sie.

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Welche Voraussetzungen gibt es?

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie:

  • Das Objekt ist uns bisher noch nicht bekannt auch nicht in unserem System hinterlegt. Das Objekt wird aktuell nicht vermittelt oder öffentlich angeboten, es ist noch kein anderer Makler mit der Vermarktung beauftragt.

  • Sie sind mit dem Eigentümer nicht verwandt, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft. Sie dürfen aber sehr wohl mit dem Eigentümer bekannt, befreundet oder auch verwandt sein.

  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (z.B. Täuschung, unzulässige Kaltakquise o.ä.) zurückzuführen. Zudem darf die Immobilie nicht aus dem Internet, der Zeitung oder aus öffentlichen Medien stammen.
  • Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).

  • Das Tippgeber-Formular ist uns ausgefüllt und unterschrieben zugegangen. Wir haben Ihnen Ihren Immobilien-Tipp bestätigt.

  • Aufgrund Ihres Tipps konnten wir einen erfolgreichen Vertragsabschluss vermitteln sodass die Vermittlung zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin) kommt.

  • Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Maklerprovision haben Sie ihren Anteil auf dem Konto.

Weitere Hinweise

TVP IMMOBILIEN behält sich das Recht vor, angegebene Immobilien-Tipps ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sofern uns mehrere Immobilien-Tipps zu ein und demselben Objekt zugehen, entsteht nur mit dem ersten Tippgeber eine Tippgeber-Vereinbarung. TVP IMMOBILIEN behält sich das Recht vor die Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeber-Prämie (Tippgeber-Rahmenbedingungen) anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als “sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 3 EStG rechtmäßig zu versteuern. Sollten Sie als regelmäßiger Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen unter Umständen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.


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Sie kennen jemanden, der jemanden kennt…. Sie kennen jemanden, der jemanden kennt…. Sie kennen jemanden, der jemanden kennt….